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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung des Auftraggebers mit Fugu Media GmbH und es werden auch alle künftigen Aufträge unter Zugrundelegung der Geschäftsbedingungen von Fugu Media GmbH in der jeweils gültigen Fassung abgewickelt.

Die Geltung von abweichenden Geschäftsbedingungen oder Auftragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

 

LEISTUNGSUMFANG

Der Umfang der vertraglichen Leistungen von Fugu Media GmbH ergibt sich aus dem gelegten Kostenvoranschlag bzw. der Auftragsbestätigung von Fugu Media GmbH. Nebenabreden oder Abänderungswünsche des Auftraggebers, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Fugu Media GmbH wirksam bzw. Vertragsbestandteil.

Soweit Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen nach Vertragsabschluss aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen notwendig werden, wird dies Fugu Media GmbH dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Soweit durch diese Veränderungen der vereinbarte Vertragsgegenstand nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Auftraggeber aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu. Fugu Media GmbH ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile der Leistungsbeschreibung zu ändern.

 

BEAUFTRAGUNG DRITTER

Fugu Media GmbH ist berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter (z.B. Fotografen, Programmierer, Grafiker, Technikfirmen, Caterer, Künstler, Druckereien, etc.) zu bedienen. Fugu Media GmbH verpflichtet sich, Dritte sorgfältig auszuwählen und darauf zu achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen, haftet jedoch nicht für die Erfüllung oder Schlechterfüllung dieser Leistungen.

Fremdrechnungen Dritter könnendem Kunden aus organisatorischen Gründen nur dann bei der Endabrechnung vorgelegt werden, wenn dies bereits im Rahmen der Auftragserteilung schriftlich vereinbart wird. Es ist Fugu Media GmbH gestattet, allfällige Vorteile, die aus der langfristigen oder intensiven Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten (Dritten) entstehen, wie z.B. Rabatte oder Boni, einzubehalten und demgemäß nicht verpflichtet, diese an den Kunden weiterzugeben.

 

URHEBERRECHTSAUSSCHLUSS

Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge in Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher Art, verfügt.

Weiters versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an den Auftragnehmer stellen sollten, und verpflichtet sich, diese hierfür schad- und klaglos zu halten.

 

URHEBERRECHTE

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Art der gewünschten Veröffentlichung bei Vertragsabschluss bekannt zu geben. Wenn Verwertungsrechte Dritter abgegolten werden müssen (z.B. fremdes Film- oder Tonmaterial, Sprecher, Schauspieler, etc.), dann sind alle dafür anfallenden Kosten vom Auftraggeber zu entrichten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt einen Copyrightvermerk und den Firmennamen im Film und auf den bearbeiteten Produkten wie Hüllen, Ordner, bedruckbaren Disks, etc. zu zeigen.

Mit vollständiger Bezahlung der in der Auftragsbestätigung genannten Auftragssumme gehen sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte am Endprodukt automatisch auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben diese beim Auftragnehmer.

Sämtliche nicht bearbeiteten Inhalte in Wort, Bild und Ton gelten als Rohmaterial. Die Rechte für Rohmaterial verbleiben beim Auftragnehmer.

Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber, verbleiben sämtliche diesem zugeleiteten Ideen und Konzeptionsvorschläge beim Auftragnehmer, unabhängig davon, ob diese fernmündlich, schriftlich, persönlich, grafisch, als Werke der Fotografie, Filme oder in irgendeiner anderen Form präsentiert wurden. Sie unterliegen dem Urheberrecht und gelten als geschütztes geistiges Eigentum.

Der Auftragnehmer ist befugt, diese Ideen und Konzeptionsvorschläge durch schriftliche Erklärung und gegen entsprechende Vergütung freizugeben. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Adaption in Eigenregie oder durch Dritte, ist gegenüber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der Auftragssumme zu leisten. Als Bemessungsgrundlage gelten Produktionen des Auftragnehmers, die in Umfang und Länge vergleichbar sind. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, fertige Produktionen zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

 

KOSTEN

Der Auftraggeber stellt Fugu Media GmbH, unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar, ein Budget, laut schriftlichen Kostenvoranschlag, zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

Fugu Media GmbH ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Budget nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers einzusetzen. Vorteile aus Lieferantenbeziehungen müssen jedoch nicht weitergegeben werden. Alle entstehenden Drittkosten, sowie weitere etwaige Steuern, Gebühren, Abgaben, etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die für die Durchführung des Projektes notwendigen Beträge werden Fugu Media GmbH vom Auftraggeber innerhalb des vereinbarten Zeitpunkts zur Verfügung gestellt, widrigenfalls hat der Auftraggeber alle daraus resultierenden Nachteile zu tragen.

 

VERTRAGSAUFLÖSUNG

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung des Vertragsverhältnisses oder bei Projektabbruch durch den Auftraggeber ist dieser trotz Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, die vereinbarten Honorare an Fugu Media GmbH in voller Höhe zu bezahlen und hat auch alle erbrachten Vorleistungen und Teilleistungen Dritter in vollem Umfang abzugelten.

Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars von Fugu Media GmbH aufgrund ersparter Anwendungen von Fugu Media GmbH ausgeschlossen ist.

Davon unberührt bleibt eine allfällige vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Dieses Recht steht Fugu Media GmbH insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar bzw. das vereinbarte Budget für Drittleistungen durch den Auftraggeber nicht zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

 

HAFTUNG

Fugu Media GmbH verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (beauftragten Dritten) nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.

Die Haftung von richtet sich grundsätzlich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber Fugu Media GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch Fugu Media GmbH.

Weiters vereinbaren die Vertragsparteien, dass jegliche Schadensersatzansprüche gegen Fugu Media GmbH in der Höhe nach auf das mit Fugu Media GmbH vereinbarte Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar (ohne Drittkosten) beschränkt sind.

Fugu Media GmbH trifft keinerlei Haftung, wenn die bedungene Leistungserbringung durch ein technisches Gebrechen oder durch einen Fehler eines von Fugu Media GmbH beauftragten Dritten beeinträchtigt wird. Soweit Fugu Media GmbH im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt Fugu Media GmbH derartige Ersatzansprüche an den Auftraggeber ab und ist der Auftraggeber hierdurch in der Lage, derartige Ansprüche auf eigene Kosten gegenüber dem Dritten durchzusetzen. Eine darüber hinausgehende Haftung gegen Fugu Media GmbH ist ausgeschlossen.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er für alle Honorare und Drittkosten selbst dann aufzukommen hat, wenn die Beauftragung aus Witterungsgründen, aufgrund eines technischen Gebrechens oder aus sonstigen nicht unmittelbar von Fugu Media GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantwortlichen Gründen nicht oder nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form stattfinden kann. Über ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers wird Fugu Media GmbH auch eine Ausfallsversicherung für die Beauftragung abschließen, welche die diesbezüglichen Risiken abdeckt. Wenn der Auftraggeber diese Ausfallsversicherung nicht beansprucht, stehen diesem keine weiteren Ansprüche, welcher Art auch immer, wegen eines Ausfalls der Beauftragung, dem Ausfall einzelner Teile der Beauftragung, etc. zu.

 

GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien Wien.

 

NEBENABREDEN/SCHRIFTFORM

Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Sollten eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung, soweit rechtlich zulässig, entspricht.

Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von Fugu Media GmbH abgetreten werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

AKTUELLE FASSUNG VOM FEBRUAR 2022